Kritik am STEP-Verkehr
von Norbert Rheinlaender
(Bürgerinitiative Westtangente / Stadtforum
von Unten),
11. 9. 03
Aufgabe:
“Die Mobilitätsbedürfnisse
der Menschen und Unternehmen in der Stadt sind
zu befriedigen und zugleich die unerwünschten
Folgen zunehmenden Verkehrs für die Stadt
zu begrenzen. Die Rahmenbedingungen der Mobilität
müssen so gestaltet werden, daß soziale,
wirtschaftliche und kulturelle Aktivitäten
mit möglichst wenig und möglichst
um-welt- und stadtverträglichem Verkehr
verbunden sind. (...) Der modal split hat sich
au-ßerdem beim Personen - und Güterverkehr
in den zurückliegenden Jahren trotz hoher
Investitionen zu Lasten umweltfreundlicher Verkehrsträger
verschoben. (...) Die EU-Gesetzgebung wird die
Grenzen tolerierter Belastung noch deutlich
absenken.” (Zitat aus dem STEP-Verkehr)
Somit ist der Handlungsbedarf allein durch
die EU-Gesetze gegeben. Leider wird der STEP-Verkehr
dieser umfassenden Aufgabe nicht gerecht. Er
geht von den heute ge-gebenen (Autoverkehrs-)Ver-hältnissen
aus und versucht diesem gerecht zu werden, spiegelt
aber nicht das Motorisierungsverhältnis
wieder, denn fast 50% der Bevölkerung haben
keinen Pkw. Dieser Plan enthält vielmehr
ein Ungleichgewicht der Maßnahmen und
Investitionen zu Lasten der nichtmotorisierten
Verkehrsarten und erhält damit zu-gleich
diese Ungleichgewichtung, denn alle Menschen
sind Fußgänger, auch Autofahrer und
im Auto Mitreisende, ausgenommen die Rollstuhlfahrer
und Bettlägerigen. Ein gro-ßer Teil
der Nichtmotorisierten ist mobilitätsbehindert
(Frauen mit Kinderwagen, Kinder, ältere
Menschen usw.) und können deshalb in ihrem
Verhalten von ihren Fähigkeiten her den
sekundenschnellen Entscheidungen des MIV nicht
gerecht werden. Deshalb müssen die Bedingungen
des Motorkraftverkehrs im dichten Ballungsraum
auf die Schwächsten zugeschnitten werden,
damit diese nicht nur eine Überlebenschance
ha-ben und nicht “Opfer” des MIV
werden, sondern damit sich der Motorkraftverkehr
dem Schutz des menschlichen Lebens als oberste
Leitmaxime unterwirft; mit andern Worten: der
Kfz-Verkehrs darf nur im engen Rahmen stattfinden,
den die Nichtmotorisierten als Schwächere
im Verkehrsgeschehen ihm unter den jeweils gegebenen
Bedingungen zumessen, denn die Bevölkerung
mit der geringsten Motorisierung in den dicht
bebau-ten Wohnquartieren der Innenstadt wird
durch den Kfz-Verkehr am stärksten belastet.
Der heutige Autoverkehr enthält nicht
nur einen wesentlichen Anteil am Berufsverkehr,
sondern inzwischen fast 50% Freizeit-, also
“Spaß”-Verkehr. Ein großer
Teil dieses Freizeitverkehrs ist den schlechten
Freizeit- und Erholungsbedingungen innerhalb
der Stadt geschuldet. Gleichzeitig hat sich
im Wegzugsverhalten früherer Stadtbewohner
auch die Verschlechterung der Wohnbedingungen,
die Verteuerung der Mieten wie auch das Auswahlverhalten
der ehemaligen Mieter bei steigendem Einkommen
vor al-lem bei jungen Familien mit Kindern niedergeschlagen.
Neben den vielen neu gebauten Einfamilienhäusern
sind die vielen Datschen und Zweitwohnungen
im Umland davon Zeuge. Dieser Verkehrsanteil
wird im STEP-Verkehr gar nicht erwähnt,
ist offenbar we-der als Verursacher identifiziert,
noch untersucht worden, obwohl er diesen hohen
Anteil ausmacht.
Leitbild
“Es gibt Antwort auf die Frage ‘Wohin
wollen wir?’”(Zitat STEP-Verkehr).
Dieses kenn-zeichnet die Oberflächlichkeit,
auf der die “Lösung” der Problem
gesucht wird. Hier ist erkennbar, daß
mit dem falschen Leitbild gearbeitet wurde,
denn ein nachhaltiges Leit-bild hätte untersuchen
müssen: warum bewegen sich die Menschen
und warum tun sie es über diese großen
Entfernungen und dem dazu nötigen Zeit-,
Geld- und Ressour-cenaufwand?
Augenscheinlich will das Senatsteam den heutigen,
durch die Stadtentwicklung der 90er Jahre induzierten
Anteil am motorisierten Verkehr voll befriedigen,
statt ihn zu be-schneiden, umzulenken oder überflüssig
zu machen, denn im Leitbild steht der denk-würdige
Satz: “Grundgedanke ist, die künftigen
Mobilitätsbedürfnisse zu befriedigen,
dabei jedoch die unerwünschten Folgen des
Verkehrs reduzieren.”(Zitat STEP-Verkehr).
Hier fehlen die einem nachhaltigen Verkehr entsprechenden
Ziele des Senatsteams und folglich fehlen die
entsprechenden Wirkungsuntersuchungen und Maßnahmen.
Gleichzeitig werden an diesem Beispiel einige
Defizite in der Stadtplanung deutlich. Der einzige
Ansatz wird im folgenden Satz im Kapitel ‘Verkehrspolitischer
Handlungsbedarf’ gemacht: “Eine
stärkere Gestaltung der künftigen
Verkehrsentwicklung wird nur gelin-gen, wenn
die wegeverlängernde Entwicklungsdynamik
der stadt-regionalen Siedlungs-struktur künftig
besser beherrscht wird.” Und im Leitbild
steht ein Kapitel ‘Verkehrsarme Raumstruktur
in der ganzen Stadtregion’.
Das Verkehrsthema wird zu technisch gesehen;
folglich geht das Senatsteam zu tech-nisch vor,
um die Folgen “in den Griff” zu
bekommen. Es fehlt die Vernetzung des Ver-kehrs
mit der Stadtplanung und den Bedürfnissen
der Stadtbewohner. Offenbar sind die Stadtplaner
zu wenig beteiligt worden oder die Stadtplaner
kennen zu wenig die Be-dürfnisse der Bewohner,
die diese dazu veranlassen, deren Befriedigung
durch Mög-lichkeiten in entsprechender
Entfernung zu suchen und dabei Verkehr zu erzeugen.
Dies sind Folgen einer falschen Stadtplanung.
Statt der Vermeidung negativer Auswirkungen
des Gesamtverkehrs wäre es sinnvoller gewesen,
die Defizite der dezentralen, ortsnahen Versorgung
als Orientierung für not-wendige Maßnahmen
zu nehmen, z.B. gesunde Luft mit geringer Belastung,
gesundes Klima (geringe Windverhältnisse,
ausreichende Kaltluftentstehung usw.), ausreichende
Angebote für wohnungs- und siedlungsnahe
Grünflächen laut Richtwerten u.ä..
Die positive Orientierung wären Ziele des
Stadtumbaus und würden in der Folge sowohl
den Wegzug aus den dichtbesiedelten Stadtgebieten
minimieren, wie auch die Kinder- und Altenfreundlichkeit
von Wohngebieten fördern und nebenbei die
Entfernungen für die Bedürfnisbefriedigungen
reduzieren und folglich auch den Autoverkehr,
da die Ziele mit Entfernungen unter 3 km nicht
mehr mit den motorisierten Verkehrsmitteln aufge-suchte
werden müssen. Der Aufenthalt im Straßenraum
wird zwar thematisiert; dafür sollen sie
(mehr) hergerichtet werden. Jedoch fehlt der
Aufenthalt im Freien - und das sind vorrangig
(als Ziel) die Grün- und Freiflächen
wie auch Plätze. Deshalb gehen viele Maßnahmen
nur indirekt in die richtige Richtung.Jede Neuregelung
des Stadtverkehrs muß notwendigerweise
die Nichtmotorisierten Verkehre begünstigen
und zu Lasten des Kfz-Verkehrs gehen, ohne die
Versorgung der Stadt zu gefährden. Hier
fehlen die deutlichen Akzente mit einem neuen
Leitbild, das für den neuen Innenstadtverkehr
stehen könnte. Vielmehr hat der STEP-Verkehr
versucht, den Auto fahrenden Wählern nicht
weh zu tun.
Ziele
Die Ziele wurden vernünftig aufgestellt,
auch wenn sie teilweise noch Deutungen zulassen
bzw. Kompromisse.
Mit den unterschiedlichen “Zieldimensionen”
kann nur das ökonomische Ziel in etwa erreicht
werden, nicht das soziale und schon gar nicht
die ökologischen.
Wirkungsabschätzungen des Handlungskonzepts
So gut es ist, Handlungsauswirkungen vorauszuberechnen,
so unvollkommen ist die Methode, wenn die falschen
Prioritäten bzw. Parameter angelegt werden.
Beispiel 1:
Bei der Bewertung der verlängerten Straßenbahnstrecke
in der Potsdamer Straße wird der “Raumbedarf”
des Gleises negativ bewertet - auch wenn dem
ein Attraktivitätsge-winn des Oberflächentransports
und eine Aufwertung des Straßenabschnitts
gegen-übersteht. Offenbar gehen die Autoren
von einem eigenen (nicht überfahrbaren)
Gleis-körper aus, der nur auf Kosten von
Fahrspuren zu verwirklichen ist. Wenn hier die
Prio-risierung der Straßenbahn als “Hilfsmittel”
zur Reduzierung der Fahrspuren gewertet würde,
wäre das bei der entsprechenden Vorgabe
“Reduzierung von Fahrspuren in Richtung
“kleiner Hundekopf” positiv zu werten,
da der Autoverkehr von seiner gesam-ten Negativbilanz
her sich reduzieren würde. Die Aufwertung
des Straßenabschnitts durch bessere Erreichbarkeit
und bessere Wahrnehmung der Läden könnte
sich städ-tebaulich und wirtschaftlich
auswirken. Auch eine “Umweltspur”
(für Busse und Stra-ßenbahnen) in
der Mitte der Fahrbahn käme dem gewünschten
stadtverträglichen Ver-kehr entgegen, selbst
wenn Lkws diese Spur, außer den Haltetstellenbereichen,
mitbe-nutzen dürften, wie das seit einigen
Jahren in diesem Straßenabschnitt bereits
realisiert ist - ohne negative Folgen wie bspw.
höhere Unfallzahlen.
Beispiel 2:
Die Straßenverbindung Michelangelostraße
- Weißenseer Weg (mit 2 x 2 Fahrspuren
+ Rad- und Fußwegen) wird als “Verbesserungsmaß-nah-me”,
selbstverständ-lich für den Kfz-Verkehr
- ohne Straßenbahn -, untersucht, die
dann als eine “Verbes-serung der Straßenbahnleistungsfähigkeit”
(in der Berliner Allee, wo die Straßenbahn
bereits einen eigenen Gleiskörper besitzt)
positiv hervorgehoben wird. Diese Verbindung
als Stra-ßenbahnverbindung entlarvt die
Autoren; sie denken nur an den Stau von Kraftfahrzeu-gen.
Sie denken an den Autoverkehr und versuchen
in der Folge auch die Verbesse-rungen für
den ÖPNV hervorzuheben statt umgekehrt
vorzugehen und die Verbesse-rungen für
den ÖPNV als Ziel zu verfolgen, um Autofahrer
durch eine attraktive Verbin-dung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln in die Straßenbahn zu
locken. Gleichfalls wird die gedankliche Haltung
der Autoren durch die Beschreibung des Ausstattungstandards
deutlich: 2 x 2 (Kfz-)Fahrspuren ist der Standard
einer Durchfahrstraße, Radwege(!), ja,
genau die mit den hohen Unfallzahlen an den
Kreuzungen; werden offenbar unreflek-tiert als
Fahrstreifen auf Fußwegen(!) vorgesehen
- statt die seit Jahren geforderten Radspuren(!)
auf der Fahrbahn anzulegen. Selbstverständlich
werden solche Straßen immer mit beidseitiger
Parkspur geplant, ohne dies im Text zu erwähnen.
Die bauliche Einbindung in die Grünflächen
(Kleingärten und Parkfläche) wird
als Realisierungspro-blem gewertet; nicht dagegen
die zusätzliche Belastung der Pistoriusstraße,
deren Be-wohner bereits seit Jahren sich gegen
den heute bereits bestehenden Durchfahrcha-rakter
dieser Straße mit hohem LKW-Anteil wehren.
Eine Straßenbahnverbindung in diesem Bereich
zwischen dem Weißenseer Weg und der Ostseestraße
(insbesondere für die Linie 23, vielleicht
sogar ohne Autostraße durch den Grünbereich)
wäre die an-gemessene Planungsgrundlage
gewesen, die allerdings im Denken des Senatstems,
also als Untersuchungsgegenstand für die
Wirkungsanalyse, nicht vorgekommen ist. Welcher
Kopf (welche Köpfe) haben solche Untersuchungsvorgaben
bloß ersonnen? Ihnen müßte
man mal eine kleine Einführung in das Thema
Nachhaltigkeit bei der Stadt- und Verkehrsplanung
ermöglichen!
“Möglichkeiten zur Begrenzung des
Zielkonflikts bestehen darin, beim innerstädtischen
Straßennetz Kapazitätsausweitungen
systematisch mit gleichzeitigen Kapazitätsredu-zierungen
(für den MIV) in entlasteten komplementären
Netzteilen zu verbinden und diese dauerhaft
den Anwohnern und den umweltverträglicheren
Verkehrsmitteln zu-rückzugeben. Im Regional-
und Fernverkehr können klare Prioritäten
für die Schiene die notwendigen Trendänderungen
im modal split unterstützen.” (Zitat
STEP-Verkehr). Die-ser Zielkonflikt spielt beim
gesamten STEP-Verkehr nur einmal eine Rolle:
Nach dem Bau der A 113, die nicht in Frage gestellt
und deshalb nicht untersucht wurde, soll spä-ter
der heutige Straßenzug Schnellerstraße
- Adlergestell (wahrscheinlich um eine Fahrspur)
zugunsten einer Verbreiterung des östlichen
Gehwegs “rückgebaut” werden;
dies ist eine “kosmetische” Maßnahme,
die niemanden der Anwohner deswegen ver-anlassen
wird, diesen Gehweg später zu benutzen,
da die Straße immer noch zu laut, weil
sie immer noch stark befahren sein wird.
“Wenn die umweltpolitische Zieldimension
mindestens gleichwertig mit den andern Ziel-dimensionen
gewichtet werden soll, bestehen neben Abstrichen
an der Verkehrsinfra-struktur weitere prioritäre,
weil sehr wirksame Handlungsoptionen zur Veränderung
des Wachstumstrends des motorisierten Verkehrs:
Eine Begrenzung der Randwanderung und der Siedlungsflächendispersion
in Stadt und Umland könnte wirksam helfen,
moto-risierten Verkehr einzusparen.” Dieser
Erkenntnis folgen keine Taten, die im STEP-Verkehr
nachvollzogen werden könnten.
“Bei Überschreitung der Grenzwerte
ist die Erstellung eines Luftreinhalteplans
gefor-dert....”(Zitat STEP-Verkehr). Dies
provoziert die Frage: Warum erst dann? Muß
erst der Grenzwert erreicht werden, um einen
solchen Plan zu initiieren? Selbst das Szenario
2 (Szenario 1 mit Parkraumbewirtschaftung),
das die Maßnahmen der beiden andern Szenarien
(plus Umorganisation des Straßenverkehrs
und Geschwindigkeitskonzept) beinhaltet, lassen
sich die gesteckten bzw. von der EU geforderten
ökologischen Ziele der Reduzierung von
Lärm- und Abgaswerten nicht (ausreichend)
erreichen.
Strategien
Die oben beschriebene Kompromißlinie
wird vor allem an den strategischen Ansätzen
des Handlungskonzepts deutlich. Sie sind offenbar
bereits durch die absehbaren Kon-flikte von
verschiedene Interessengruppen auf die kleinste
Schnittmenge der Gemein-samkeiten zusammengeschrumpft.
Somit setzt die Schere bereits vor den eigentlichen
Konfliktlinien an, um keine Konflikte aufbrechen
zu lassen und alle Teilnehmer, insbe-sondere
die Autolobby, “mitzunehmen”. Die
untersuchten “Wirkungsabschätzun-gen
wurden teils durch expertengestützte Beurteilung
(Erfahrungswissen), teils durch quan-tifizierende
Modellrechnungen vorgenommen.”
Aus dem Anspruch, “weniger sprunghaft
als kontinuierlich” die relevanten Rahmenbe-dingungen
zu verändern, wurden die Maßnahmen
durch die “Gewichtungs- und Ent-scheidungsregeln”
prinzipiell eingeschränkt, indem bauliche
Lösungen “auch unter ver-änderten
Verkehrsnachfragebedingungen noch begründet”
oder aber “(grundsätzlich) reversible”
Maßnahmen ausgeschlossen wurden - auch
wenn das nicht explizit deutlich gesagt wird.
Zum andern schränkt das Senatsverwaltungs-Team
die Maßnahmen da-durch ein, daß
es nicht “das Notwendige” (nämlich
die teilweise Einschränkung des Kfz-Verkehrs)
als Ziel formuliert, sondern es will lediglich
“das Wachstum des Verkehrsauf-wandes (...)
begrenzen”.
Durch die große Vorsicht bei der Abschätzung
der voraussichtlich verfügbaren Finanz-volumens
für Verkehrsmaßnahmen bis 2015 wird
angedeutet, daß - angesichts einer schmalen
Haushaltskasse keine großen Sprünge
beabsichtigt sind - und man sich letztendlich
auf die billigen, wirkungsvollen Maßnahmen
konzentriert. Ob es aber viel-leicht noch viel
wirkungsvollere Maßnahmen gibt, die möglicherweise
wegen der Be-grenzung des Budgets oder mangelnder
Durchsetzungschancen gar nicht erst ange-dacht
werden, bleibt im Dunkeln. Weil auch hier der
Widerstand der Kfz-Lobby erwartet wird, bleibt
man (sicherheitshalber) lieber unter den Etats
der letzten Jahre. Selbst das obere Szenario
3 “Prinzip Hoffnung” bleibt mit
seinen 13 Mrd. Euro noch deutlich unter-halb
des Finanzvolumens der zurückliegenden
Jahre. Durch diese reale Beschränkung schließt
man faktisch “teure” (vielleicht
wirkungsvollere) Maßnahmen von vornherein
als unrealistisch aus.
So verwundert es nicht, daß zwar der Radverkehrs
“kontinuierlich verstärkt”
werden soll, allerdings ist man nur bereit,
sich dieses Handlungsziel 0,15 Mrd. Euro kosten
zu lassen. Darin zeigt sich die altbekannte
Bewertung des Fahrrades als nicht ernst zu nehmendes
Verkehrsmittel im Stadtverkehr. Eine “Förderung”
zu einem Billigpreis von ca. 1/7 der Fördersumme
für Maßnahmen zugunsten des Autoverkehrs
ist nach Jahr-zehnten der Ignorierung der Forderung
der Fahrradförderung und dem überbordenden
Nachholbedarf wirklich halbherzig. Dadurch werden
die notwendigen Maßnahmen zum Abbau von
Gefahren für den Radverkehr verzögert
und sie auf Jahrzehnte mit dem Ef-fekt gestreckt,
daß er im Betrachtungszeitraum keinen
bedeutenden Zuwachs erreichen wird. Bei der
oben angesprochenen Beschränkung des verfügbaren
Finanzvolumens denkt schon niemand mehr an viele
einzelne kleinteilige, aber als Baumaßnahme
doch “teuere” Programme wie z.B.
zur prinzipiellen Einengung von Fahrbahnquerschnitten
an den Einfahrten in Wohnstraßen mit sog.
“Gehwegnasen, um die Kfz-Lenker zugunsten
des ungefährlicheren Überquerens von
Fußgängern auf moderate, dem Fußgängerver-kehr
angemessene Geschwindigkeiten zu drücken,
oder durch den Einbau von sog. “Moabiter
Kissen” oder die Veränderungen von
Ampelschaltungen (z.B. “Rundum-Grün”).
Für diese Maßnahmen sind nur 40%
des Geldes für Radfördermaßnahmen
(= nur 6% der Kfz-Verkehrsmaßnahmenförderung)
vorgesehen. Dies zeigt sehr deutlich, wo die
wahren Prioritäten des STEP-Verkehrs trotz
aller Bekundungen bezüglich der Nachhaltigkeit
liegen!
Teilstrategien
Umweltverbund
Im STEP-Verkehr werden die Verkehrsträger
des ÖPNV “gleichbehandelt”
bzw. undiffe-renziert, da beispielsweise lohnenden
Straßenbahnlinien kein Vorrang eingeräumt
wird (das wäre wohl schon “Politik”?)
(z.B. Ersatz der Busse 148 und 348 und Straßenbahn-“Südtangente”),
so bleibt die Straßenbahnnetzungleiche
zwischen Ost und West (seit der Maueröffnung
vor 14 Jahren mit nur 1(!) Ost-West-Linie) erhalten
und soll nur um ganze 2(!) Linien bis 2015 erhöht
werden. Die 40-jährige Straßenbahnnetztrennung
bleibt damit erhalten, obwohl betriebswirtschaftliche
Gründe deutlich für eine Auswei-tung
des Straßenbahnnetzes als Ersatz für
die Buslinien in diesem Straßenzug spre-chen.
Der STEP-Verkehr konzentriert sich lieber auf
die Erneuerung des Schienennet-zes im Ostteil
und will weiter den teuren und überzogenen
U 5-Neubau wegen der Bun-desunterstützung
durchziehen.
Wirtschaftsverkehr
“Die Strategie setzt auf Sicherung und
Verbesserung der infrastrukturellen Vorausset-zungen
für die stärkere Nutzung der Schienen-
und Wasserwege in der Stadt für den Güterverkehr
und somit auf einen wieder vergrößerten
Anteil dieser Verkehrs-träger am modal
split.” (Zitat STEP-Verkehr). Es bleibt
aber bei der Freiwilligkeit der Lkw-Lobby -
ohne dirigistische (‘push and pull’-)Maßnahmen;
deshalb wird die Strategie wirkungslos wie bisher
bleiben. Zwar sollen die Schienenanschlüsse
in Gewerbegebieten erhalten bleiben (und für
die “Untersuchung der ‘Zukunftsfähigkeit’
bestehender Anschlussgleise sind auch 80.000
Euro veranschlagt, für die “Instandhaltung
und Modernisierung der zu erhaltenden regionalen
Schieneninfrastruktur für den Güterverkehr”
sind 100 Mio. Euro im Maßnahmenkatalog
vorgesehen), aber ohne gleichfalls nötigen
Druck werden sie als zu unwirtschaftlich liegen
gelassen, solange der Dieselpreis günstiger
als die Bahn-transporttarife sind und die DB
Cargo wie auch der Senat sich nur um Güterverteilzen-tren
(GVZs), und nicht um Güterverteilsubzentren
(GVSZs) kümmern.
“Die Realisierung von Optimierungspotenzialen
der Wirtschaft durch Logistik und Ko-operation
soll unterstützt werden”. Wenn die
Güterverkehrslobby aber jede Maßnahme
als ungeeignet oder (durch hohe Eigeninvestitionen)
als zu teuer beurteilt, hat der Senat keine
Möglichkeit, dirigierend einzugreifen,
obwohl der Lkw-Verkehr der größte
Zerstö-rer der Straßen (Beläge
und Unterbau), somit extrem hoher Kostenverursacher
wie auch der größte Emittent ist
und für Nichtmotorisierte den größten
Risiko- bzw. Gefähr-dungsfaktor darstellt.
Für den Lkw-Verkehr macht die Entwicklung
und Benutzung eines Lkw-Netzes mit Telematik
Sinn, damit unnötige Belastungen aus den
Wohngebieten ferngehalten werden. Allerdings
erfordert er auch hohe Eigeninvestitionen der
Spediti-onsunternehmen. Außerdem sollten
Logistikkonzepte entwickelt und angewendet wer-den.
Allerdings ist die Lobby bisher weder gewillt,
noch wirtschaftlich oder durch Geset-ze dazu
gezwungen, sich für Gütertransporte
zusammenzuschließen und dadurch die Fahrtenhäufigkeit
und gefahrenen Kilometer deutlich zu verringern.
Wasserstraßen-er-wei-terungen für
eine größere Frachtschiffklasse sind
nicht stadt- und umweltverträglich und
nützen dem Schiffsverkehr nicht, da er
im Konkurrenzgerangel keine wesentliche Steigerung
mehr zu erwarten hat.
Gesundheit und Sicherheit
Verkehrslärm
“Erhebliche Entlastungspotenziale beim
Verkehrslärm im Hauptverkehrsstraßennetz
können trotz wachsendem Verkehrs durch
(erwartbare) Verbesserungen der Fahr-zeugtechnik
und durch bauliche Maßnahmen zur Geräuschminderung
an den Fahr-bahnoberflächen erreicht werden.
Vor allem die Zahl der Betroffenen in den höchsten
Belastungsstufen kann tags und nachts mit allen
Szenarien deutlich reduziert werden (in den
innerstädtischen Entlastungsbereichen nimmt
der Lärm bis zu 5 dB(A) ab).” (Zi-tat
STEP-Verkehr). Dies bezieht sich vorrangig auf
die Entlastung vom Durchfahrver-kehr und wird
hauptsächlich durch Asphaltierung der Kopfsteinstraßenbeläge
und Ver-lagerung in andere Straßen erreicht
- auf Kosten des historischen Straßenbildes.
Es bleibt gleichwohl ein hohes Betroffenenpotenzial
oberhalb der Orientierungswerte. Kon-sequente
Maßnahmen zur Verhinderung der Durchquerung
von Wohngebieten (wie beispielsweise Diagonalsperren)
müssen zusamen mit Fahrbahnprofilverengungen
sy-stematisch im gesamten Stadtgebiet durchgeführt
werden, um der tatsächlich gefahre-nen
Geschwindigkeit mit der Folge der deutlichen
Reduzierung der Roll- und teilweise Motorgeräusche
zu Leibe zu rücken.
Schadstoffemissionen und Belastungen
Der heutige verkehrsbedingte CO2-Ausstoß
kann durch keines der Szenarien reduziert werden.
Infolge der Zunahme der Verkehrsleistung in
allen Szenarien wird die CO2-Emission vielmehr
noch zunehmen. Mit sämtlichen vorgesehenen
Maßnahmen können die künftig
relevanten Grenzwerte der EU bei Schwefeldioxid,
Kohlenmonoxid und Stickoxid eingehalten werden.
Bei Benzol und Stickstoffdioxid werden nur noch
verein-zelt Überschreitungen auftreten
und bei Feinstaub (PM 10) werden trotz spürbarer
Ver-besserungen dagegen noch erhebliche Überschreitungen
zu erwarten sein. Der Kfz-Verkehr ist der Hauptverursacher.
Der Dieselruß taucht als Problem gar nicht
auf, ob-wohl er mitverantwortlich für viele
Tote ist. Dieselruß wird hauptsächlich
von Lkw-Motoren ungefiltert in die Atemluft
geschleudert - und in den Lungen der Anwohner
endgelagert. Zumindest die Meßgröße
müßte im STEP-Verkehr eine Rolle
spielen. Maßnahmen dagegen sind in erster
Linie nur über in den Fahrzeugen eingebaute
Die-selrußfilter zu ergreifen, in zweiter
Linie über die Abgasuntersuchungen, die
gefahrenen Geschwindigkeiten (nicht proportional)
und die Wegelängen.
Verkehrssicherheit
“Die Erhöhung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit
des Verkehrs soll durch Reduzie-rung verkehrsbedingter
Emissionen und Veränderung des Fahrverhaltens
mittels ver-kehrsorganisatorischer und verkehrserzieherischer
Maßnahmen erreicht werden.” (Zitat
STEP-Verkehr). Zwar stellt der STEP-Verkehr
richtig fest, daß der “Zentral-punkt
der Strategie die Veränderung des Umganges
mit der Geschwindigkeit ist”, allerdings
sind die verkehrserzieherischen Maßnahmen
ein kaum gangbarer, da sehr lange dauernder
Weg, weil allein die Bedeutung der Verkehrszeichen
325/326 (Verkehrsberuhigter Be-reich) 20 Jahre
nach deren Einführung in die StVO von kaum
einem Autofahrer richtig wiedergegeben werden
kann. Gleiches ist zu befürchten, wenn
die “Fahrradstraße” ein-gerichtet
wird. Abgesehen davon, glauben Autofahrer, daß
sie nicht unter 20 km/h fah-ren können,
weil die Tachometernadel sich in diesem Bereich
nicht (sichtbar) bewegt. Sie sehen es auch gar
nicht ein, sich subjektiv als ‘schleichend’
empfunden vorwärts zu bewegen und weigern
sich, sich an ihren Tacho zu halten, weil sie
es als unzumutbar empfinden. Notwendig wäre
ein generell innerorts vorgeschriebenes Tempo
30 - mit wenigen Ausnahmen auf Ausfallstraßen.
Allerdings müssen dazu die Straßen
in ihrem Profil, den Fahrbahn- und Fahrspurquerschnitten,
verengt werden. Dies ist notwendig, weil die
tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit wesentlich
von der optischen und tat-sächlichen Breite
des Fahrraumes abhängig ist, nicht von
den Verkehrsschildern und nicht vom ständigen
Blick der Fahrer auf den Tacho! Ausschlaggebend
ist die gefahre-ne, nicht die angeordnete(!)
Geschwindigkeit. Diese baulichen Maßnahmen
werden aber in der Finanzierung ausgespart.
Bewußt? Die Geschwindigkeit “beeinflußt
glei-chermaßen den Emissionsumfang und
den Umfang der Gesundheitsgefährdung direkt.
(...) Aktive Lärm- und Luftschadstoffreduzierung
wird durch prioritäre Sanierung schad-hafter
Fahrbahnbeläge betrieben und durch Anreize
zur Flottenmodernisierung im Gü-terverkehr.”
(Zitat STEP-Verkehr). Hier wird statt der Anordnung
von ´reduzierten Ge-schwindigkeiten lieber
die letzten Kopfsteinpflasterbeläge mit
einer Asphaltdecke ver-sehen, womit eine psychologische
wie auch bauliche Voraussetzung geschaffen wird,
daß höhere Geschwindigkeiten gefahren
werden. Diese Maßnahmen sind als Einzel-maßnahmen
ohne gleichzeitige Verengung der Fahrbahn- und
Fahrspurquerschnitte kontraproduktiv. Der Wille,
die Verkehrsgefährdung der Menschen gegen
Null zu brin-gen, muß dem STEP-Verkehr
abgesprochen werden, da die vorgeschlagenen
Maß-nahmen zu widersprüchlich und
halbherzig vorgenommen werden. Der Autoverkehr
wird auch weiterhin auf Nichtmotorisierte keine
Rücksicht nehmen.
Wirkungsabschätzungen
Untersuchungen der Wirkungsabschätzungen
sind zwar angemessene Methoden, um teure und
weitreichende Entscheidungen im Vorfeld der
Realisierung auf Folgewirkun-gen zu überprüfen,
aber die “inputs” setzen nur an
relativ wirkungslosen Maßnahmehe-beln
an. Deshalb verwundert es auch niemanden, daß
nur unbedeutende Ergebnisse in Richtung der
Ziele erreicht werden und somit die Aufgabe
als verfehlt bezeichnet wer-den kann.
Innere Stadt
“Bezüglich der Zentrenbereiche Mitte
und City-West beseitigt keines der Maßnahmens-zenarien
den generellen Reisezeitvorteil des Kfz-Verkehrs
gegenüber dem ÖPNV. (...) Alle vorgesehenen
Maßnahmen zur Beschleunigung des ÖPNV
können keine umfas-sende Veränderung
der Reisezeitverhältnisse bewirken.”
(Zitat STEP-Verkehr)
In Stadt-Umland-Verbindungen wird der Kfz-Verkehr
durch die vorgeschlagenen Maß-nahmen eine
stärkere Straßenbelegung erreichen
und damit um etwa 5 Min. langsamer - mit Ausnahme
des Südost-Raumes (ausschließlich
wegen des Autobahn-Neubaus A 113!). Die Ungleichheit
der Erreichbarkeit der beiden City-Bereiche
jeweils vom andern Stadtraum bleibt unverändert,
auch wenn die ÖPNV-Erreichbar-keit der
City-Ost um 3 - 10 min. schneller erreichbar
wird. Hier sind offenbar verkehrspolitisch falsche
Ziele ge-prüft worden: man kann einerseits
nicht die Aufwertung der Dezentralität
beim Einkaufs- und Versorgungsverkehr wie auch
das kulturellen Angebot als Ziel formulieren,
wenn man die Erreichbarkeit der City-Ost und
West als Prüfungskriterium setzt - und
folglich alles daran setzt, diese zu optimieren!
Hier sind Maßnahmen für die Einrichtung
von Fußgängerbereichen angemessen.
Diese stärken die kleinräumige Attraktivität
von de-zentralen urbanen Einkaufs- und Erlebnisbereichen.
Fußgängerbereiche tauchen aber im
gesamten STEP-Verkehr nicht auf. Statt dessen
werden großflächigen Einzelhan-delszentren
innerhalb der Stadtgrenzen immer mehr Flächen
zur Verfügung gestellt. Dieses Handeln
ist kontraproduktiv, weil die Nutzung der Kfzs
(Pkws und Lkws) ver-stärkt werden und sich
dadurch die Wege verlängern.
“Der Vergleich der Szenarien 0 und 1
zeigt, daß zusätzliche Infrastruktur
zusätzlichen motorisierten Verkehr bei
MIV und ÖPNV erzeugt.” (Zitat STEP-Verkehr).
Dies ist die Bankrotterklärung eines Ziels
‘Verkehrsreduzierung’.
Auch wenn der STEP-Verkehr empfiehlt, einige
Straßenbauvorhaben nicht zu realisie-ren
oder die Maßnahme aufzuschieben (Trassenfreihaltung),
so versucht er doch dem Autoverkehr mehr gerecht
zu werden, als Schaden von der Bevölkerung
(insbe-sondere der nichtmotorisierten) fernzuhalten.
Zu begrüßen sind auch weitgehend
die Maßnah-men für den ÖPNV
- allerdings mit Abstrichen, wie beispielsweise
der U 5-Verlängerung. Bei dem Straßenbahn/U-Bahn-Integrationsansatz
zwischen Kulturforum, Innsbrucker Platz und
Rathaus Steglitz wird allerdings für den
Integrationsansatz plä-diert, der auf die
maximale Transportkapazität optimiert worden
ist - unabhängig von Kosten und betrieblicher
Wirtschaftlichkeit. Daran wird deutlich, daß
die Wirkungsmaß-nahmen nur technisch abgeschätzt
(d.h. berechnet) wurden - entgegen jeder planeri-schen
Logik. Zu befürchten ist, daß das
an diversen andern Stellen ebenfalls gesche-hen
ist und somit den Politikern möglicherweise
falsche Voraussetzungen für ihre Ent-scheidungen
geliefert worden sind. Z.B. wird in Weißensee
für den Verkehr in nordöstli-cher
Richtung mit einer “Stadtbahn” als
Vorläufer einer S-Bahn spekuliert, was
nur als Express-Straßenbahn gedeutet werden
kann. Sie verstärkt auch den Eindruck der
Ver-besserung der Zentrumserreichbarkeit als
Ziel, das (wie oben ausgeführt) kontrapro-duktiv
für die dezentralen, örtlichen und
suburbanen Zentren ist. Die Aufrüstung
der Straßenbahn durch höhere, gefahrene
Geschwindigkeiten bedeutet aber eine Zunahme
der Verkehrsgefährdung (z.B. bei Überquerungen
der Gleise außerhalb der Haltestellen
durch Fußgänger) und löst das
Problem der verbesserbaren Erreichbarkeit nur
gering-fügig. Statt dessen ist eine tangentiale
Verbindung vom Weißenseer Weg zur Ostsee-straße
für die Straßenbahn gar nicht geprüft
worden. Dies wäre eine deutliche Verbes-serung
der Erreichbarkeit.
Teilstrategie Innere Stadt
Hier wird für den Kfz-Verkehr leider
immer noch den Konzepten der 60-er Jahre von
Straßenringen und Tangenten das Wort geredet.
Es ist sogar konkret geplant, die A 100 zu verlängern.
Bisher findet die Verkehrswissenschaft keine
Beweise für die Entlastung der Innenstadt
durch Autobahn-(oder ähnliche)Ringe und
Tangenten - im Gegenteil, sie hat sich von solchen
Konzepten seit 20 Jahren gerade wegen der Wirkungslosigkeit
verabschiedet. Wer weniger Kfz-Verkehr in der
Innenstadt haben will, muß die Zufahr-ten
zur Innenstadt mit Maßnahmen der Zuflußbegrenzung
einschränken - und nicht neue Schlupflöcher
aufmachen bzw. auf Straßen niederer Ordnung
in Wohngebieten verlagern, um zusätzlichen
Autoverkehr zu bewältigen. Wirkungsvolle
Maßnahmen sind nur: durch Reduzierung
der Fahrspuren auf den Zufahrtstraßen
mit Einengungen der Einfahrten in die Wohnstraßen,
Ausweisung eines Lkw-Routennetzes über
Telematik mit Leitung/Weisung der Lkws zu den
Zielpunkten (Lkw-Netz), Verkehrslenkung durch
Veränderung von Ampelschaltungen und durch
Schilderführung.
Proklamierte Strategien bei “solchen Straßenneubauprojekten,
die die Netzkapazität deutlich ausweiten,
sollen systematisch mit kapazitätsbeschränkenden
und qualitätssi-chernden Maßnahmen
in den entlasteten Bereichen verbunden werden.”
(Zitat STEP-Verkehr). Allerdings sucht man bei
den Maßnahmen den Rückbau von Straßen
vergeb-lich - trotz proklamiertem Neubau von
Autobahnen, z.B. bei der Verlängerung der
A 100 - mit einer Ausnahme: für den BAB-Neubau
entlang des Teltowkanals für 334 Mio. Euro
soll mit 5 Mio. Euro der Straßenzug Schnellerstraße-Adlerge-stell
verändert (zurückge-baut?) werden.
Offenbar greift in allen andern Fällen
der Druck der Autoverkehrsmasse (aus Autofahrermund:
“Ja, wo sollen denn die Autos fahren?”),
um weder Straßen zu-rückzubauen noch
um Wohngebietsstraßen wirkungsvoll vor
dem Durchfahrverkehr zu schützen. Dahinter
steckt die Haltung, daß mit den vorgeschlagenen
Maßnahmen ja niemandem (gemeint sind Autofahrer
und Wähler) weh getan werden soll. Aber
auch die Nichtmotorisierten sind Wähler!
Äußere Stadt
Die Tangentialverbindung Ost (TVO) wird gerechtfertigt,
um Umwegverkehr zu reduzie-ren - auf Kosten
der Umweltbelastung von Grünflächen
und der Stadtgestaltung. Dies kennzeichnet das
Isolierte Denken der Verkehrsplaner. In der
Wirkungsabschätzung ist das südliche
Ende der TVO nur als Ganzes dargestellt und
kommt zu der Aussage, daß sie bis einschließlich
zum Glienicker Weg (mit dessen Ausbau) sinnvoll
ist. Aus dem Abschlußbericht geht nicht
hervor, ob kleinere Abschnitte einzeln untersucht
worden sind. Wir halten sie bis zur Oberspreestraße
für ausreichend. Der Rest ist offenbar
dem Wunschdenken bzw. der oben beschriebenen
eingeschränkten Güterabwägung
ge-schuldet, um eine “Flüssigkeit
des (Auto-)Verkehrs” zu erreichen.
Damit läuft die Verkehrsplanung immer
noch dem Fetisch ‘ständig fließender
Autover-kehr’ hinterher, obwohl die Verkehrswissenschaft
sich längst nur noch mit der Länge
der Staus beschäftigt, statt mit der Illusion
eines ständig fließenden (Auto-)Verkehrsstroms.
Durch die Wirkungsabschätzungen ist immerhin
deutlich geworden, daß einige Straßenverbreiterungen
und -Verlängerungen keinen verkehrsnotwendigen
Hintergrund haben, sondern nur Umwege verkürzen
würden, für Autofahrer bequemer (=
zeitsparender) oder nur grafische Lückenschlüsse
wären. Aber an einigen Stellen geben die
Straßenverkehrsplaner offenbar der Autolobby
nach. Das “Bündelungs”-argument
für Straßenneubau wird immer noch
angeführt, um andere Anwohner an Hauptverkehrsstraßen
geringfügig zu “entlasten”
- was für diese nicht hörbar ist.
So stellt die Wirkungsanalyse fest, daß
die A 100-Verlängerung den Bereich des
Innen-rings entlastet. Lapidar: “Die Realisierung
der TVO wirkt sich negativ auf die ÖPNV-Nachfrage
aus”, was den erklärten Zielen des
STEP-Verkehr zuwiderläuft. Somit stellt
der STEP-Verkehr fest, daß auf die Südost-Autobahn
verzichtet werden muß - wenn man dem Ziel
dieses Plans folgen will. Trotzdem ist die BAB
bis zur Anschlußstelle Treptower Park
im “vordringlichen Bedarf” angemeldet.
“Die Beschlußlage zum Flughafen
BBI wird umgesetzt.” heißt es lapidar.
Der Bau eines Großflughafens in Schönefeld
ist also “gesetzt” worden - ohne
weitere Untersuchung. Der gesamte Flugverkehr
wurde nicht untersucht, da er nicht Inhalt der
Untersuchung war, wahrscheinlich, weil das Gelände
des Schönefelder Flughafens im Land Branden-burg
liegt, der STEP-Verkehr aber nur für Berlin
angefertigt wurde.
Verkehrliche Wirkungen der Szenarien
Der STEP-Verkehr stellt fest: bis 2015 ist
“mit weiterem Wachstum der Verkehrsleistung
zu rechnen (beim Kfz-Verkehr je nach Szenario
zwischen 12 und 19%, beim ÖPNV zwischen
12 und 28%)”. Vorrangig wegen der Randwanderung
und ins Umland. Die vorgeschlagenen und untersuchten
Maßnahmen zeigen zwar eine “deutliche
Wirkung mit erheblichen Unterschieden zwischen
den Szenarien, der Trend des Verkehrs-wachstums
per Saldo in der Gesamtregion kann aber “nicht
gebrochen werden”. Es wird lediglich eine
bessere Verteilung und dadurch eine Entlastung
“qualitätvoller Stadt-räume”
von verkehrsbedingten Emissionen erreicht. “Der
vorgesehene Infrastruktur-Ausbau im ÖPNV
(..) trägt weniger dazu bei, den modal
split zu verändern, als die auf Parkraum
und Verkehrsorganisation bezogenen Maßnahmen.”
(Zitat STEP-Verkehr) Das besagt nichts geringeres,
als daß das Maßnahmenpaket seine
eigentlich beabsich-tigte Wirkung verfehlt,
denn “eine Senkung der MIV-Fahrten bis
2015 um 3% scheint (nur mit dem “schärftsten”
Szenario 3 (“Prinzip Hoffnung”),
also der Summe aller vorge-schlagenen Maßnahmen,
erreichbar. Dies ist eine Bankrotterklärung
der STEP-Maßnahmen. Sie verpuffen fast
wirkungslos, bzw. sie gehen am Ziel vorbei.
Hier herrscht dringender Nachbesserungsbedarf
- wenn man die Aufgabe und die Ziele des STEP-Verkehr
ernst nimmt!
Von den eingeschränkt untersuchten und
vorgeschlagenen verkehrsorganisatorischen Maßnahmen
wurde die Parkraumbewirtschaftung als die wirkungsvollste
zur Ableitung des Durchfahrverkehrs errechnet,
um die Innenstadt “deutlich” zu
entlasten. Die Be-grenzung zusätzlicher
Kfz.Fahrleistungen im Nah- und Regionalverkehr
auf max. 5% bis 2015 wird als positiv (volle
Erreichung eines ökologischen Ziels) angesehen.
Trotz-dem kann man sich nicht des Gesamteindrucks
erwehren, daß der STEP-Verkehr ge-genüber
dem Druck der Automasse (und damit der Autolobby)
kapituliert. Er “opfert” sogar die
Verlängerung der A 100 sogar bis zur Frankfurter
Allee. Hier wird immer noch von der “Bewältigung
des Autoverkehrs” bzw. dem Fließen
um jeden Preis das Wort geredet - auf Kosten
gravierender Eingriffe in Stadt- und Landschaftsräume
und diese rechtfertigen dann auch noch Tunnelabschnitte
mit enormen Kosten- statt auf eine Ver-ringerung
der Kfz-Fahrten zu zielen.
Die U 5 ist eine Maßnahme, die den ÖPNV
umverlagert, aber auch relevante Neuver-kehr
erzeugt (ca. ....%), eine Abwägung mit
den Investitionskosten und dem Betriebs-aufwand
erfolgte jedoch nicht. Hieran werden die Grenzen
eines solchen Planwerks deutlich. Unter Verkehrsoptimierungssicht
(auch wenn dies mit der Absicht geschieht, den
ÖPNV zu stärken),werden notwendige
Abwägungen nicht benannt. Diese Abwä-gungen
mit der Stadtgestaltung und der Umweltverträglichkeit
fehlen innerhalb der un-tersuchten Kriterien.
Deshalb muß in jedem Einzelfall eine aufwendige
UVS erstellt werden. Bei der Abwägung der
Belange durch die Behörden werden die Einwände
von Stadtgestaltung und Umweltbeeinträchtigungen,
die häufig von Bürgern immer wieder
eingefordert werden, weggewogen - zugunsten
des “fließenden” Autoverkehrs.
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